Wenn Sie gerade Eltern geworden sind, oder kurz davor stehen, es zu werden, haben Sie sich gewiss schon viele Gedanken gemacht, was die Zukunft Ihrer Familie und Ihres Kindes angeht.
Vielleicht haben Sie auch schon an eine Taufe Ihres Kindes gedacht: Den kleinen Menschen Gott anzuvertrauen und seinen Segen zu erbitten, wie es in einem Kirchenlied heißt:
„Wir bitten dich, Herr Jesu Christ, weil du ein Freund der Kinder bist: Nimm dich des jungen Lebens an, dass es behütet wachsen kann."
(Evangelisches Gesangbuch Nr. 211 2.Str.)
Für eine
kirchliche Trauung in der evangelischen Kirche muss mindestens ein Ehepartner
evangelisch sein.
Wenn einer der
Partner der römisch-katholischen Kirche angehört, bietet es sich an, eine
gemeinsame Trauung unter Beteiligung eines katholischen Pfarrers durchzuführen
(„ökumenische Trauung"). Auch eine in der evangelischen Kirche vorgenommene
Trauung wird von der römischen Kirche als gültig anerkannt. Sprechen Sie
darüber mit dem katholischen Pfarrer.
Eine kirchliche
Trauung ist grundsätzlich auch möglich, wenn ein Ehepartner einer anderen
Religion angehört.
Auch Paare, von denen ein oder beide Partner
geschieden sind, können kirchlich getraut werden.
Von einem Menschen ein letztes Mal Abschied zu nehmen, gehört zu den schwersten Aufgaben, vor die uns das Leben stellt. Die Endgültigkeit macht uns hilflos. Das eigene Leben kann ins Wanken geraten, in Frage gestellt werden. Wut und Zorn können neben die Trauer treten.
Die evangelische Bestattung gibt diesen Gefühlen, diesen Veränderungen, diesen Bedrohungen unseres Lebens Raum; in einer Zeit, in der der Tod zwischen Verdrängung und gewollter Veröffentlichung vielfältige Orte in der Wahrnehmung von Menschen haben kann.
Es ist Auftrag unserer Kirche, Menschen auf ihrem Weg der Trauer zu begleiten, und sie mit der Zuversicht, dass auch der Tod uns nicht von Gottes Liebe trennen kann, zu trösten. Wir haben Worte und Gesten, Rituale, die helfen, die Zeit der Trauer zu bestehen. Bilder und Lieder, die über die Jahrhunderte hinweg Menschen Trost und Sinn gestiftet haben.
Die Konfirmation
ist 1539 in Hessen entstanden. Die Idee dazu hatte der aus Straßburg stammende
Theologe Martin Bucer (1491-1551). Sie resultiert aus dem Streit um die
Kindertaufe.
Kindertaufe und
Konfirmation gehören zusammen: Der Konfirmandenunterricht ist nachgeholter
Taufunterricht für die bereits im Säuglings- oder Kindesalter getauften
Jugendliche. Im Gottesdienst zur Konfirmation bekräftigen (lat.: confirmare)
sie selbst das Taufversprechen ihrer Eltern und Patinnen/Paten.
Die Konfirmation befähigt zugleich zur Übernahme des Patenamtes.
Das Abendmahl bezieht sich auf Grundvollzüge menschlichen Lebens, die in der gemeinsamen rituellen Feier vergegenwärtigt werden: Essen und Trinken. Dies gemeinsam zu tun, stiftet Gemeinschaft, besiegelt und bestärkt Vereinbarungen und dient der Erinnerung an Verbindendes. Die Bedeutung gemeinsamen Essens und Trinkens wird in biblischen Zeugnissen etwa auch dadurch unterstrichen, dass vom Reich Gottes in Bildern eines Gastmahls gesprochen werden kann, bei dem Gott selbst als Gastgeber auftritt.